Sebastian Baumeister unterstützt Unternehmen bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG, internen Audits, Managementsystemen, Beauftragtenwesen und Schulungen. Praxisnah, fachlich präzise und direkt einsetzbar.
Tätig für Unternehmen in Entsorgung, Industrie, Recycling und Produktion. Bundesweit und im DACH-Raum.
Von der Genehmigung bis zur Zertifizierung begleite ich Unternehmen in allen relevanten Fragen rund um Compliance, Audit und Managementsysteme.
§15 / §16 BImSchG: Änderungsanzeigen und Genehmigungsverfahren strukturiert begleiten.
Mehr erfahrenAuditvorbereitung, Begleitung und Durchführung nach ISO 9001, ISO 14001 und weiteren Normen.
Mehr erfahrenRechtssichere Übernahme der Beauftragtenrolle. Entlastend, flexibel und fachlich belastbar.
Mehr erfahrenAufbau, Pflege und Zertifizierungsvorbereitung für ISO 9001, ISO 14001 und ISCC EU / Plus.
Mehr erfahrenVorbereitung auf Zertifizierung und Überwachung nach EfbV. Strukturiert und prüfungssicher.
Mehr erfahrenPraxisnahe Schulungen zu Qualitätsmanagement, Umweltrecht und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Mehr erfahrenMeine Leistungen richten sich an Unternehmen, die regulatorische Anforderungen erfüllen müssen und dabei einen erfahrenen, direkt einsetzbaren Ansprechpartner suchen, der Fachkenntnis mit Praxisnähe verbindet.
Erstgespräch und Bedarfsanalyse. Kostenlos und unverbindlich.
Klare Einschätzung: Was ist notwendig, was ist sinnvoll, was kann warten?
Strukturierte Umsetzung mit Dokumentation, die standhält.
Nachbereitung und Begleitung, solange sie gebraucht wird.

Ich bin freiberuflicher Experte für Genehmigungsmanagement, interne Audits, Managementsysteme und Beauftragtenwesen. Mit über 21 Jahren Erfahrung in Industrie, Entsorgung und Umwelt-Compliance begleite ich Unternehmen dort, wo regulatorische Anforderungen auf operative Realität treffen.
Mein Ansatz ist direkt, fachlich präzise und praxisorientiert. Ich liefere keine Berichte, die in Schubladen verschwinden. Ich liefere Ergebnisse, die in der Prüfung standhalten.
Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten ergibt sich aus §59 KrWG. Betroffen sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie Unternehmen, die bestimmte gefährliche Abfälle erzeugen oder entsorgen. Ein externer Beauftragter ist oft die flexiblere und kostengünstigere Lösung.
Mehr erfahren§15 BImSchG regelt die Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen. §16 BImSchG greift, wenn die Änderung so erheblich ist, dass eine neue Genehmigung erforderlich wird. Die richtige Einordnung entscheidet über Aufwand, Fristen und Risiken.
Mehr erfahrenEine strukturierte Auditvorbereitung umfasst die Prüfung der Dokumentation, die Analyse offener Nichtkonformitäten und die Schulung der beteiligten Mitarbeiter. Ich begleite diesen Prozess von der Analyse bis zur Nachbereitung.
Mehr erfahrenIch antworte in der Regel binnen 24 Stunden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.