Rechtssichere Übernahme der Beauftragtenrolle. Entlastend, flexibel und fachlich belastbar. Ich übernehme alle gesetzlichen Pflichten des Abfallbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Der Abfallbeauftragte hat nach §60 KrWG und der AbfBeauftrV konkrete gesetzliche Aufgaben. Ich übernehme diese vollständig und dokumentiere sie nachvollziehbar.
Wichtig: Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Fehler in der Bestellung können die Wirksamkeit gefährden.
Prüfung der Bestellungspflicht, Klärung des Umfangs und der Häufigkeit der Betreuung.
Analyse der aktuellen abfallrechtlichen Situation im Unternehmen: Was ist vorhanden, was fehlt?
Rechtssichere Bestellung nach §59 KrWG mit Behördenmeldung und Dokumentation.
Regelmäßige Begehungen, Berichte, Schulungen und Beratung. So oft wie nötig.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach §4 BImSchG sowie Betreiber von Deponien und Unternehmen, die bestimmte gefährliche Abfälle in erheblichen Mengen erzeugen oder entsorgen, sind nach §59 KrWG zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Die genauen Schwellenwerte sind in der AbfBeauftrV geregelt.
Das Unterlassen der Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §69 KrWG und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften, die ein bestellter Beauftragter hätte verhindern können, Haftungsrisiken entstehen.
Ja, aber nur wenn er die erforderliche Fachkunde besitzt und keine Interessenkonflikte bestehen. In der Praxis ist es oft schwierig, einen geeigneten internen Kandidaten zu finden, der sowohl die Fachkunde mitbringt als auch die nötige Unabhängigkeit hat.
Das Gesetz schreibt keine feste Präsenzzeit vor. Die Häufigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf: Begehungen, Schulungen, Berichtspflichten, Behördenkontakte. In der Praxis sind regelmäßige Vor-Ort-Termine sinnvoll, ergänzt durch telefonische und schriftliche Beratung.
Verwandte Leistungen
Ich prüfe, ob eine Bestellungspflicht besteht, und übernehme die Funktion. Rechtssicher und unkompliziert.