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Leistung

Genehmigungsmanagement nach BImSchG

Änderungsanzeigen nach §15 BImSchG und Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG. Strukturiert begleitet, fachlich belastbar, behördengerecht dokumentiert.

Wann ist Unterstützung sinnvoll?

Typische Anlässe für Genehmigungsmanagement

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind komplex, fristen- und formgebunden. Fehler in der Vorbereitung oder eine falsche Einordnung der Genehmigungspflicht können zu erheblichen Verzögerungen, Bußgeldern oder Betriebsunterbrechungen führen.

  • Erweiterung oder Umbau einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Änderung von Betriebsabläufen oder eingesetzten Stoffen
  • Kapazitätserweiterungen mit Auswirkungen auf Emissionen
  • Standortverlagerungen oder Neugründungen
  • Unsicherheit über die Genehmigungspflicht einer Maßnahme

Was ich konkret leiste

Ich unterstütze Unternehmen bei der Einordnung von Änderungsvorhaben, der Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen und der Kommunikation mit Behörden. Mein Ziel ist es, Verfahren so vorzubereiten, dass sie beim ersten Anlauf vollständig und genehmigungsfähig sind.

Genehmigungsunterlagen
Ich unterstütze bei der Zusammenstellung und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen. Vollständig, strukturiert und behördengerecht.
Verfahrensbegleitung
Von der Einordnung nach §15 oder §16 BImSchG bis zur Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde begleite ich den gesamten Prozess.
Risikobewertung
Frühzeitige Einschätzung, welche Risiken und Fristen mit einer Änderung verbunden sind. Bevor Fehler entstehen.
Behördenkommunikation
Strukturierte Vorbereitung und Begleitung von Behördengesprächen. Sachlich, fachlich fundiert und zielorientiert.
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

Kostenlose Einschätzung Ihres Vorhabens: Was ist genehmigungspflichtig? Was nicht?

02

Einordnung & Strategie

Klare Einordnung nach §15 oder §16 BImSchG und Entwicklung einer realistischen Verfahrensstrategie.

03

Unterlagen & Abstimmung

Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

04

Begleitung bis zur Entscheidung

Ich bleibe dabei, bis der Bescheid vorliegt und alle offenen Punkte geklärt sind.

FAQ

Häufige Fragen zum Genehmigungsmanagement

Wann ist eine Genehmigung nach BImSchG erforderlich?

Eine Genehmigung nach BImSchG ist erforderlich, wenn eine Anlage im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt ist. Bei Änderungen bestehender Anlagen kommt es darauf an, ob die Änderung wesentlich ist (§15 BImSchG: Anzeigepflicht) oder ob eine neue Genehmigung erforderlich wird (§16 BImSchG).

Was kostet ein Genehmigungsverfahren?

Die Kosten variieren stark je nach Komplexität der Anlage, Art der Änderung und dem zuständigen Bundesland. Ich helfe Ihnen, den Aufwand realistisch einzuschätzen und unnötige Kosten durch sorgfältige Vorbereitung zu vermeiden.

Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG?

Förmliche Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG dauern in der Regel 3 bis 12 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Behörde und dem Verfahrenstyp. Eine sorgfältige Vorbereitung verkürzt die Dauer erheblich.

Kann ich eine Änderung auch ohne Genehmigung durchführen?

Nicht jede Änderung ist genehmigungspflichtig. Unwesentliche Änderungen können nach §15 BImSchG angezeigt werden oder sind unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Die richtige Einordnung ist entscheidend – eine falsche Einschätzung kann zu erheblichen Risiken führen.

Haben Sie ein konkretes Genehmigungsvorhaben?

Schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben. Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung, kostenlos und unverbindlich.

Sebastian Baumeister

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Kontakt

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